FAQ zur Cannabis Legalisierung

Cannabis ist legal

Seit dem 01. April 2024 ist es in Deutschland Erwachsenen Menschen über 18 erlaubt, Cannabis zu konsumieren. Das Gesetz ermöglicht es außerdem, dass Konsumenten Cannabis künftig über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen beziehen können. Gleichzeitig werden Verstöße gegen den Verkauf der Droge an Heranwachsende strenger bestraft.

Cannabis Legalisierung

Wie viel Gramm Cannabis darf man für den Eigenbedarf besitzen?

Im öffentlichen Raum ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Zu Hause darf man bis zu 50 Gramm besitzen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Überschreitet man diese Mengen um 5 Gramm unterwegs oder 10 Gramm zu Hause, so wird dies als Ordnungswidrigkeit behandelt. Bei Besitz größerer Mengen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Was muss man beim privaten Cannabisanbau beachten?

Erwachsene Personen, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, können zum Eigenkonsum an ihrem Wohnsitz bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Diese Beschränkung von drei Cannabispflanzen gilt pro volljähriger Person in einem Haushalt. Überschreitet man diese Anzahl, müssen alle zusätzlichen Cannabis- oder Nutzhanfpflanzen unverzüglich und vollständig vernichtet werden.

Des Weiteren ist es erwachsenen Personen erlaubt, Cannabissamen für den privaten Eigenanbau aus EU-Mitgliedsstaaten einzuführen oder online zu bestellen.

Darf man Cannabis aus dem Privatbesitz an Dritte weitergeben oder verkaufen?

Nein, es ist nicht erlaubt, Cannabis aus dem privaten Eigenanbau an andere Personen weiterzugeben, geschweige denn es zu verkaufen. Die Cannabisproduktion für den Eigenkonsum ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt, daher bleibt das Weitergeben nach wie vor untersagt. 

Ist es erlaubt, Cannabis in der Öffentlichkeit zu konsumieren?

Der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit ist erlaubt, jedoch eingeschränkt. Es besteht beispielsweise ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. In einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Spielplätze und öffentliche Sportstätten ist der Konsum von Cannabis ebenfalls untersagt.

Wie wird Cannabis-Konsum im Straßenverkehr geahndet?

Das Bundesverkehrsministerium plant, in absehbarer Zeit einen Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC vorzuschlagen, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Derzeit besteht ein striktes Verbot, unter dem Einfluss von Cannabis ein Auto oder Motorrad zu führen. Bei Verstoß drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, ein mehrmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.

Dürfen Minderjährige Cannabis erwerben oder konsumieren?

Für Minderjährige bleibt der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis verboten, jedoch zieht dies keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt strafbar. Wenn Jugendliche mit Cannabis erwischt werden, hat die Polizei die Pflicht, die Eltern zu informieren und bei schwerwiegenden Fällen die Jugendämter einzuschalten. Minderjährigen Cannabis-Konsumenten soll die Teilnahme an Interventions- und Präventionsprogrammen angeboten werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat speziell für diese Zielgruppe eine Aufklärungskampagne gestartet.

Cannabis Social Clubs & dessen Regelungen

Ab wann dürfen Anbauvereinigungen / Cannabis Social Clubs Cannabis anbauen?

Ab dem 01. Juli 2024 treten die Regelungen für den Eigenanbau in Anbauvereinigungen / Cannabis Social Clubs in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist der Anbau entsprechend gestattet.

Welche Bestimmungen gelten für einen Cannabis Social Club?

Cannabis Social Clubs müssen eine Reihe spezifischer Anforderungen erfüllen. Hierzu gehören die Erlangung einer Genehmigung sowie die Einhaltung eines festgelegten Mindestabstands zu Schulen, Sportstätten und ähnlichen Einrichtungen. Zudem benötigt der Verein eine geeignete Anbaufläche oder ein Gewächshaus, da die Cannabispflanzen nicht in Wohngebäuden angebaut werden dürfen. Weitere Informationen sind im FAQ des Bundesministeriums verfügbar.

Des Weiteren ist die Mitgliederzahl von Cannabis Clubs auf maximal 500 begrenzt, und dem Verein wird nur eine festgelegte Menge an Cannabis erlaubt. Die Genehmigung des Vereins ist auf sieben Jahre beschränkt, wobei eine Verlängerung frühestens nach fünf Jahren beantragt werden kann. Die Vereine unterliegen mindestens einmal jährlich Kontrollen durch die zuständigen Behörden, um sicherzustellen, dass die Dokumentationspflichten und andere gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Darüber hinaus darf das im Verein angebaute Cannabis ausschließlich von den Vereinsmitgliedern bezogen werden, und der Verein darf seine Produkte weder verkaufen noch verschenken. Mitglieder dürfen nur einer einzigen Anbauvereinigung angehören und müssen aktiv am Anbau teilnehmen; eine passive Mitgliedschaft, die ausschließlich auf den Erwerb von Cannabis abzielt, ist nicht gestattet. Dabei beträgt die maximale Abgabemenge pro Mitglied im Monat 50 Gramm, Erwachsene unter 21 Jahren erhalten lediglich bis zu 30 Gramm monatlich.

Es gilt außerdem, dass der Konsum von Cannabis innerhalb der Anbaufläche sowie im Umkreis von 200 Metern um den Eingangsbereich der Anbauvereinigung untersagt ist. Werbung und Sponsoring für Anbauvereinigungen, Social Clubs oder Cannabis sind streng verboten.

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